Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

In der Bundesrepublik Deutschland sind über 60 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen. Damit einher geht leider auch ein stetiger Anstieg von Verkehrsunfällen.

Wir helfen Ihnen zuverlässig und schnell, wenn es darum geht, Ihre eigenen Ansprüche aus einem Verkehrsunfall mit Sach- und/oder Personenschäden durchzusetzen. Dabei geht es insbesondere um die Regulierung von Kraftfahrzeugschäden, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Erwerbsschäden, Haushaltsführungsschäden und Nutzungsausfall. Wir vertreten sie auch bei Problemen im Zusammenhang mit einem Autokauf und/oder einem Autoverkauf.

Ein weiterer Schwerpunkt des Verkehrsrechtes bildet das Straf- und Bußgeldverfahren. Soweit Sie die Geschwindigkeit überschritten haben, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt haben oder Ihnen ein anderer Verkehrsverstoß vorgeworfen wird, vertreten wir Sie in diesen Verfahren und gewährleisten aufgrund jahrelanger Erfahrung eine an den Interessen des Mandanten orientierte Verteidigung.

Wir begleiten Sie mit unserer jahrelangen Erfahrung und als Fachanwalt für Verkehrsrecht bei der

Durchsetzung Ihrer Ansprüche insbesondere bei:

  • Abfindungsvergleich bei Personenschäden
  • Autokauf und Reparatur
  • Gewährleistung nach Autokauf
  • Kaskoschaden
  • Reparaturschaden
  • Schadenmanagement für Autohäuser und Flottenmanager
  • Schmerzensgeld
  • Totalschaden
  • Unfall mit Auslandsbeteiligung
  • Unfallabwicklung
  • Unfallschaden
  • Verkehrsunfall

Vertretung in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren insbesondere bei:

  • Abstandsverstoß
  • Alkohol
  • Ampel
  • Bußgeldbescheid
  • Drogen
  • fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrverbot
  • Geschwindigkeitsverstoß
  • Ladung
  • Ordnungswidrigkeit
  • Rotlichtverstoß
  • Tachoscheibe
  • Trunkenheitsfahrt
  • Unfallflucht
  • Verkehrsstrafrecht

Jürgen Bartosch

Partner

Fachanwaltsbezeichnung:
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:
Verkehrsrecht