Erbrecht
Beim Tod eines Menschen sind viele rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Es sollten aber auch vorausschauend auf künftige Erbfälle zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten und Erbschaftsteuer sowie anderer rechtlicher Nachteile Regelungen getroffen werden.
Deshalb werden im Bereich des Erbrechts von unseren Notaren umfassende Beratungen, auch unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte, durchgeführt und insbesondere
- Testamente,
- Erbverträge,
- Nachfolgeregelungen für Betriebsvermögen,
- vorweggenommene Erbregelungen,
- Kauf- und Übertragungsverträge über Erbteile sowie
- Erbauseinandersetzungsverträge
gestaltet sowie
- Erbausschlagungen,
- Erbscheinsanträge,
- Erbanteilsverkäufe,
- Erbauseinandersetzungsvereinbarungen und
- Pflichtteilsverzichte
vorbereitet und beurkundet.
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie auf dem Gebiet des Erbrechts zu
- Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen,
- Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen,
- Erbansprüchen sowie
- Vermächtnisansprüchen
und setzen diese für Sie notfalls auch gerichtlich durch.
Nils Klöhn
Partner
Fachanwaltsbezeichnung:
Fachanwalt für Familienrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Miet- und Pachtrecht
Erbrecht
Allgemeines Zivilrecht