Notare
Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes im Bereich der staatlichen Rechtspflege. Es gehört zu den elementaren Berufspflichten der Notare, ihre Tätigkeit unabhängig und unparteiisch auszuüben. Sie sind zur Verschwiegenheit über alle Umstände, über die sie im Rahmen ihrer notariellen Tätigkeit Kenntnisse erhalten, verpflichtet. Auf der Grundlage fundierter und durch ständige Fortbildung aktualisierter fachspezifischer Kenntnisse haben die Notare den Willen aller an einem notariellen Urkundsgeschäft Beteiligten zu erkunden, deren Interessen zu beachten und die Beteiligten über die Tragweite ihrer Erklärungen und rechtlichen Handlungen aufzuklären. Die notarielle Tätigkeit, insbesondere Beurkundungen von Rechtsgeschäften und Beglaubigungen von Unterschriften, erfassen:
Immobilienrecht
- Grundstückskaufverträge (z.B. Hauskauf) und Grundstücksübertragungsverträge (z.B. Hausübertragung)
- Wohnungs- und Teileigentumskaufverträge (Eigentumswohnung / gewerbliches Teileigentum) und Wohnungs- und Teileigentumsübertragungsverträge
- Teilungserklärungen (Begründung von Wohnungs- und Teileigentum)
- Bauträgerverträge
- Erbbaurechtskaufverträge und Erbbaurechtsübertragungsverträge
- Erbbaurechtsverträge zur Begründung eines Erbbaurechts
- Grundschuldbestellungen
- Bestellung von Dienstbarkeiten (z.B. Wohnungsrecht, Nießbrauch, Reallast, Grund-dienstbarkeiten)
Erbrecht (Erbnachfolge und Nachlassregelungen)
- einseitige Testamente
- gemeinschaftliche Ehegattentestamente
- Erbverträge
- Erbscheinsanträge
- Erbauseinandersetzung / Teilerbauseinandersetzung
- Erbteilskaufverträge
- Erbverzicht / Pflichtteilsverzicht
Lebzeitige Nachfolgeregelungen
- Schenkungen (z.B. Hausübergabe)
- Unternehmensnachfolge
- Hofübergabe
Ehe- und Familienrecht
- vorsorgende Eheverträge / Lebenspartnerschaftsverträge
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Adoptionen Minderjähriger und Volljähriger
Sonstige Urkunden
- Vorsorgevollmachten mit Patientenverfügung
- Generalvollmachten
- eidesstattliche Versicherungen
- Schuldanerkenntnisse
- Beratung zu notariellen Angelegenheiten
Gesellschaftsrecht
- Unternehmensgründungen / Gründung von Gesellschaften
- GmbH
- GmbH & Co. KG
- Kommanditgesellschaft
- OHG
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Partnerschaftsgesellschaft
- Verfügungen über Geschäftsanteile
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- Geschäftsanteilskaufverträge
- Geschäftsanteilsübertragungsverträge
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- Umwandlungen
- Verschmelzung
- Ausgliederung
- Vermögensübertragung / Einbringung
- Formwechsel
- Eintragungen zum Handelsregister und Vereinsregister
Alfred Theune
Notar
Als Notar befasst sich Herr Theune mit allen Fragen beurkundungspflichtiger Rechtsgeschäfte, insbesondere mit der Vertragsgestaltung auf den Gebieten des Grundstücks- und Gesellschaftsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Gebiet des Familienrechts (Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungs- und Trennungsfolgenvereinbar- ungen sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen), des Erbrechts (Testamente, Erbverträge) sowie der lebzeitigen Vermögensnachfolge.
Dr. Michael Rohleder
Notar
Als Notar befasst sich Herr Dr. Rohleder im Wesentlichen mit der Erstellung von Verträgen im Bereich des Grundstücksrechts und des Gesellschaftsrechts, der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen sowie allen Fragen beurkundungspflichtiger Rechtsgeschäfte.
Als Aktenverwahrer Herr Notar Dr. Michael Rohleder wurde durch das Landgericht Kassel ab dem 01.07.2018 zum Aktenverwahrer für den Notar Manfred Damm a. D., Bad Arolsen bestellt. Er verwahrt alle durch den Notar Manfred a. D. vorgenommenen Beurkundungsgeschäfte sowie dessen noch nicht wegen Ablaufs der Aufbewahrungsfrist zu vernichtenden Handakten und wickelt die von Herrn Notar Manfred Damm a. D. vorgenommenen Beurkundungsgeschäfte bis zu deren endgültigen Vollzug ab.
Jürgen Bartosch
Notar
In 2022 ist Herr Jürgen Bartosch zum Notar ernannt worden.
Nils Klöhn
Notar
In 2024 ist Herr Nils Klöhn zum Notar mit dem Amtssitz in Bad Arolsen bestellt worden.
Udo Hagemann
leitender Notarmitarbeiter
Im Notarbereich ist Herr Udo Hagemann als leitender Notarmitarbeiter in der Regel erster Ansprechpartner, der den Sachverhalt mit den Beteiligten erörtert, die notwendigen und zweckmäßigen rechtlichen Hinweise und Ratschläge gibt und anschließend die Urkunden, in enger Abstimmung mit den Notaren, vorbereitet. Er sorgt in Zusammenarbeit mit den weiteren Angestellten auch für die Durchführung der Urkunden und ihrer Eintragung im Grundbuch und Handelsregister. Ebenso bereitet er auch im Erb- und Familienrecht die Urkunden vor, so dass eine reibungslose Umsetzung der Wünsche der Beteiligten und im Anschluss die Beurkundung erfolgen kann. Durch seine regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen sowie seine Tätigkeit als Dozent bei zahlreichen überregionalen Fortbildungsveranstaltern ist gewährleistet, dass Herr Hagemann stets die aktuelle Rechtsprechung bei der Vorbereitung der Urkunden berücksichtigt. Zudem ist er Mitautor im „Beck’schen Notarhandbuch“ und im „Handbuch für Notarfachangestellte“ sowie regelmäßiger Kommentartor von Entscheidungen zum notariellen Kostenrecht.