Bau- und Architektenrecht
Das Baurecht umfasst insbesondere alle Problemkreise des privaten Bau- und Bauvertragsrechts. Wir unterstützen Bauherren, Bauhandwerker, private Auftraggeber und Architekten bei der Erarbeitung und Gestaltung von Bauverträgen sowie der Vertragsdurchführung. Wir begleiten Sie auch bei der Feststellung von Mängeln und ihrer Beseitigung, der Bauabnahme und der Durchsetzung der Werklohnansprüche.
Wir vertreten Sie außergerichtlich und in allen Gerichtsverfahren einschließlich selbstständiger Beweisverfahren zur Sicherung von Beweismitteln, also insbesondere bei:
- Abnahme von Werkleistungen
- Bauverträgen und deren Gestaltung
- Beweissicherungsverfahren
- Baumängelbeseitigung und Haftung (Gewährleistung) einzelner Gewerke
- HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
- Prozessführung zur Durchsetzung der Vergütungsansprüche
- Prozessführung zur Durchsetzung von Haftungsansprüchen
- Sicherheitsleistungen wie z.B. Einbehalte, Bürgschaften und Garantien
- Störungen des Bauablaufes und Konfliktlösungen
- VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
- Werkverträgen
Nils Klöhn
Partner
Fachanwaltsbezeichnung:
Fachanwalt für Familienrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Miet- und Pachtrecht
Erbrecht
Allgemeines Zivilrecht