Familienrecht
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse unter Eheleuten, zwischen eingetragenen Lebenspartnern und Verwandten. Familiensachen werden ausschließlich vor den Familiengerichten verhandelt. Zu den Familiensachen gehören Ehescheidungsverfahren nebst Folgesachen. Zu den Folgesachen gehören die Regelung des Versorgungsausgleichs (der Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften), der Zugewinnausgleich und sonstige Regelungen zur Vermögensauseinandersetzung, die Regelung von Unterhaltsansprüchen zwischen Ehegatten und gegenüber Kindern, Regelungen zur Benutzung bzw. Zuweisung der Ehewohnung und der Hausratsgegenstände. Diese Folgesachen können auch sowohl während der Trennungszeit als auch nach Rechtskraft einer Ehescheidung Gegenstand sogenannter isolierter familiengerichtlicher Verfahren sein. Zu den Familiensachen zählen auch Regelungen des Elternunterhaltes, Adoptionsverfahren sowie die Klärung der Abstammung.
Wir beraten Sie über die Voraussetzungen der Ehescheidung und klären Sie über Ihre individuellen Rechte und Pflichten in der Trennungszeit und für die Zeit nach Rechtskraft der Ehescheidung auf. Soweit möglich versuchen wir, regelungsbedürftige Familiensachen ein-vernehmlich ohne „Rosenkrieg“ zu regeln und in einer Trennungs- und Scheidungsfolgen-vereinbarung umzusetzen. In einer streitigen Auseinandersetzung über Familiensachen vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich.
Wir beraten auch zu Beginn einer Ehe, ob und gegebenenfalls mit welchem Inhalt im Einzelfall die Regelung familienrechtlicher Trennungs- und Scheidungsfolgesachen abweichend von gesetzlichen Vorschriften durch einen Ehvertrag sinnvoll bzw. notwendig sind. Ein Ehevertrag bedarf der notariellen Beurkundung.
Zu unseren Tätigkeitsbereichen im Familienrecht gehören insbesondere:
- Durchführung des Ehescheidungsverfahrens
- Vertretung bei der Gestaltung einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
- Ausgleich von Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich
- Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
- Unterhalt für minderjährige Kinder
- Unterhalt für Ehegatten in der Trennungszeit
- Unterhalt für Ehegatten nach Rechtskraft der Scheidung
- Betreuungsunterhalt für unverheiratete Mütter
- Elternunterhalt
- Gebrauchsüberlassung der Ehewohnung in der Trennungszeit und nach Rechtskraft der Ehescheidung
- Aufteilung der Hausratsgegenstände in der Trennungszeit und nach Rechtskraft der Ehescheidung
- Regelung des Sorgerechts für gemeinsame minderjährige Kinder
- Regelung des Umgangs für gemeinsame minderjährige Kinder
- Anerkennung oder Anfechtung der Vaterschaft
- Unterhalt für volljährige Kinder
Nils Klöhn
Partner
Fachanwaltsbezeichnung:
Fachanwalt für Familienrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
Miet- und Pachtrecht
Erbrecht
Allgemeines Zivilrecht
Jessica Wagner
angestellte Rechtsanwältin
Tätigkeitsschwerpunkte:
Familienrecht
Miet- und Pachtrecht
allgemeines Zivilrecht