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Historie der Kanzlei

Die Kanzlei wurde 1988 von Rechtsanwalt Alfred Theune gegründet. Die Büroräume befanden sich zunächst in der Bahnhofstraße 3 in Bad Arolsen. Zum 01.01.1994 trat Rechtsanwalt Dr. Michael Rohleder in die schnell wachsende Kanzlei als Sozius ein. Noch im selben Jahr erwarb die Sozietät das heutige Kanzleigebäude in der Schloßstraße, in welches die Kanzlei nach grundlegender Sanierung 1995 umzog.

Im Kalenderjahr 2000 wurde der Kanzleigründer Alfred Theune zum Notar ernannt; im Kalenderjahr 2004 auch Rechtsanwalt Dr. Michael Rohleder.

Seit 2013 ist Herr Rechtsanwalt Nils Klöhn für die Kanz¬lei tätig und seit 2017 als Sozius. Im Kalenderjahr 2018 ist Herr Rechtsanwalt Jürgen Bartosch mit mehr als 20-jähriger Berufserfahrung in die Kanzlei eingetreten und es wurde die Partnerschaftsgesellschaft bestehend aus den Rechtsanwälten Alfred Theune, Dr. Michael Rohleder, Nils Klöhn und Jürgen Bartosch gegründet.

Seit 2021 wird das Kanzleiteam durch Frau Rechtsanwältin Jessica Wagner verstärkt. In 2022 ist Herr Rechtsanwalt Bartosch zum Notar ernannt worden, so dass zurzeit in der Kanzlei fünf Rechtsanwälte tätig sind, von denen drei auch das Amt des Notars bekleiden.

Im Rechtsanwaltsbereich ist die Kanzlei überwiegend zivilrechtlich tätig. Die Schwerpunkte liegen auf den Gebieten des Familienrechts, Arbeitsrechts und Verkehrsrechts, was auch durch entsprechende Fachanwaltstitel belegt wird. Zudem werden schwerpunktmäßig die Rechtsgebiete Erbrecht, allgemeines Zivilrecht und Grundstücksrecht bearbeitet.

Im Notarbereich, der mittlerweile einen sehr großen Schwerpunkt der Kanzlei darstellt, werden Beratungen und Beurkundungen in sämtlichen Grundstücks-, Erbrechts-, Familienrechts- und Gesellschaftsrechtsangelegenheiten durchgeführt.

Notar

Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes im Bereich der staatlichen Rechtspflege. Es gehört zu den elementaren Berufspflichten der Notare, ihre Tätigkeit unabhängig und unparteiisch auszuüben.

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse unter Eheleuten, zwischen eingetragenen Lebenspartnern und Verwandten.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht, also das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht, führt aufgrund seiner Komplexität nicht selten zu Spannungen.

Verkehrsrecht

Wir helfen Ihnen zuverlässig und schnell, wenn es darum geht, Ihre eigenen Ansprüche aus einem Verkehrsunfall mit Sach- und/oder Personenschäden durchzusetzen.

Baurecht

Das Baurecht umfasst insbesondere alle Problemkreise des privaten Bau- und Bauvertragsrechts. Wir unterstützen Bauherren, Bauhandwerker, private Auftraggeber und Architekten bei der Erarbeitung und Gestaltung von Bauverträgen sowie der Vertragsdurchführung.

Erbrecht

Beim Tod eines Menschen sind viele rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Es sollten aber auch vorausschauend auf künftige Erbfälle zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten und Erbschaftsteuer sowie anderer rechtlicher Nachteile Regelungen getroffen werden.

Mietrecht

Nahezu 50 Prozent der deutschen Haushalte leben derzeit zur Miete. Mietrechtsstreitigkeiten stellen deshalb einen sehr großen Bereich unter allen Zivilrechtsstreitigkeiten dar.

Zivilrecht

Als Zivilrecht bezeichnet man die gesetzlichen Vorschriften für die Regelung der Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Innerhalb des Zivilrechtes kann je nach Regelungsgegenstand eine weitere Unterscheidung vorgenommen werden.